ekin gem. GmbH
Die ekin wurde am 1. April 2007 als gemeinnützige GmbH gegründet.
Derzeit gehören 20 evangelische Kindertagesstätten in Nürnberg-Langwasser, Altenfurt, Buchenbühl, Thon, Fischbach, Maxfeld, Zerzabelshof, Rückersdorf, Schwaig und in der Sebalder Altstadt zu dem ekin Netzwerk.
Ziel der ekin gGmbH ist die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen sowie der fachlich qualifizierte und kirchengemeindebezogene Betrieb von Kindertagesstätten.
Trägerschaft
Die ekin hat die Trägerschaft über diese Kindertagesstätten von den Kirchengemeinden übernommen und ist verantwortlich für Konzeption, Betrieb, Organisation, Finanzierung und Personal.
ekin Gesellschafter
Gesellschafter der ekin sind
- Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Nürnberg,
- Stadtmission Nürnberg e. V.
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Passionskirche Nürnberg
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Paul-Gerhardt-Kirche Nürnberg
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Martin-Niemöller-Kirche Nürnberg
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Christuskirche Altenfurt Nürnberg
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dietrich-Bonhoeffer-Kirche Nürnberg
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg-Fischbach, Auferstehungskirche
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Auferstehungskirche Nürnberg-Zerzabelshof
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Andreas-Nürnberg
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rückersdorf
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Thomaskirche-Schwaig
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg St. Sebald
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg Reformations-Gedächtnis-Kirche
- Evang.-Luth. Kirchengemeinde Nürnberg-Buchenbühl, Himmelfahrtskirche
Im Gesellschaftsvertrag der ekin sind die vertraglichen Grundlagen und die weiteren Bestimmungen geregelt.
Die Geschäftsführer*innen der ekin sind: Ulrike Hailand, Hannelore Höfig, Jochen Reger und Sabine Süppel. Die Einzelheiten dazu hat die Gesellschafterversammlung in einer Geschäftsordnung festgelegt.
Kooperation zwischen ekin und den Kirchengemeinden
Ein Kooperationsvertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen der ekin gGmbH und den Kirchengemeinden. Im Rahmen der Kooperation binden die Gemeinden die Kindertagesstätten in den Gemeindeaufbau und in das Gemeindeleben ein. Dazu gehört die religionspädagogische Begleitung der Einrichtung durch einen Pfarrer/eine Pfarrerin.
In jeder Kirchengemeinde wurde ein Beirat gegründet zur gegenseitigen Information und zum Austausch über die Belange der Einrichtung.
Mitglieder im Beirat sind
- zwei Mitglieder der Kirchengemeinde,
- die Leitung der Kindertagesstätte
- zwei von der ekin benannte Personen, davon mind. eine Person der Geschäftsführung.
Zu den Aufgaben des Beirats gehören u.a. die Beratung der pädagogischen Konzeption, Vermittlung in Konfliktfällen und die Auswahl der Einrichtungsleitung.